Der/ Die Ortsbeauftragte (OB)

Die Tätigkeit des Ortsbeauftragten ist vor allem durch repräsentative Aufgaben geprägt. Als Leiter des jeweiligen Ortsverbandes ist vorrangig für die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten verantwortlich. Daher muss er die Einsatzbereitschaft sicherstellen und trägt daher auch die Verantwortung für den Ausbildungsstand seiner Helfer . Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes.

Der Ortsbeauftragte wird in seiner Tätigkeit vom stellvertretenden Ortsbeauftragten, vom Stab und den Führungskräften der Fachgruppen unterstützt.

 

Jörg Schulze