FAQ – Fragen rund ums Helfer/in werden
Schön, dass es Dich hier her verschlagen hat. Unter dieser Rubrik haben wir von unseren letzten Grundausbildungsgruppen verschiedene Fragen gesammelt, welche sich unsere Helferanwärterinnen und Helferanwärter im Vorfeld Ihrer Mitgliedschaft gestellt haben.
Wir hoffen, Dir an dieser Stelle bereits viele Fragen beantworten zu könne. Wenn Du noch weitere Fragen hast oder gerne mit uns in Kontakt treten möchtest, kannst Du dies unter Kontakte tun.
Oder Du schreibst unsere Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit Sabrina Seeger an. Sie hilft Dir gerne weiter.
Und nun, viel Spaß beim Stöbern.
Übersicht der Fragen
Was unterscheidet das THW von der Feuerwehr?
Welche körperlichen Voraussetzungen muss ich als zukünftige Helferin/ zukünftiger Helfer mitbringen?
Gibt es eine bestimmte Altersgrenze?
Muss ich eine bestimmte Mindestgröße haben?
Kann ich auch als Frau zum THW?
Muss ich einen bestimmten Schulabschluss aufweisen?
Muss ich einen bestimmten (technischen) Beruf ausüben, um beim THW Helfer(in) werden zu können?
Was sollte ich als Anwärter/in mitbringen?
Welche Möglichkeiten habe ich nach meiner Ausbildung im THW und wer informiert mich hierüber?
Nach welchen Kriterien wähle ich, den für mich geeigneten Ortsverband?
Wie lange dauert die Ausbildung und findet das ganze nebenberuflich statt?
Wie oft finden Dienste statt und in welchem Zeitrahmen?
Wie viele Einsätze im Jahr hat der Ortsverband?
Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Tätigkeit im THW informieren?
Muss ich das Arbeitsamt von meiner Tätigkeit im THW informieren, wenn ich Arbeitslos bin?
Was unterscheidet das THW von der Feuerwehr?
Die Feuerwehr hat hauptberufliche und/ oder ehrenamtliche Einsatzkräfte. Im Wesentlichen ist die Gemeinde/ Kommune/ Stadt für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehr verantwortlich. Das Ganze ist im Feuerwehrgesetzt (FwG) des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.
Die Feuerwehr ist für die Gefahrenabwehr innerhalb kürzester Zeit verantwortlich. Hierzu zählen z. B.:
- Verkehrsunfälle
- Brände
- technische Hilfeleistungen (z.B. Sturmschäden)
Die Tätigkeit des THWs ist THW-Gesetz festgeschrieben sowie im Zivilschutz und Katastrophenhilfe Gesetz (ZSKG). Anders als die Feuerwehren, wird das THW als Bundesanstalt durch Bundesmittel finanziert. Weiterhin ist das THW Strukturell dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat angegliedert.
Technische Unterstützung leistet das THW
- auf Ersuchen von für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie
- auf Anforderung oberster Bundesbehörden, wenn das Bundesministerium des Innern und für Heimat zustimmt.
Dies umfasst insbesondere
- technische Hilfe im Zivilschutz,
- Einsätze und Maßnahmen im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
- Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
- Unterstützungsleistungen und Maßnahmen im Sinne der Nummern 1 bis 3, die
das Technische Hilfswerk durch Vereinbarung übernommen hat.
Im Wesentlichen kann dies unter anderem:
- Technische Hilfe im Bereich der Infrastruktur
- Technische Gefahrenabwehr
- Führung/ Kommunikation
- Logistik
- Technische Hilfe im Umweltschutz
- Versorgung der Bevölkerung
einschließen.
Zu diesem Thema gibt es >hier< weitere Informationen finden.
Welche körperliche Voraussetzungen muss ich als zukünftige Helferin/ zukünftiger Helfer mitbringen?
Auch wenn wir mit großen Geräten schaffen müssen und auch das ein oder andere schwere Packet getragen werden muss, so gibt es keine konkreten körperlichen Voraussetzungen. Für Jede(n) findet sich eine passende Aufgabe im Ortsverband.
Gibt es bestimmte Altersgrenzen?
Bei uns kann man bereits mit 6 Jahren in die Minigruppe eintreten. Mit 10 Jahren wechselt man dann in die Jugendgruppe und mit 18 Jahren kann man in die aktive Einsatzabteilung wechseln. Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt, auch nach dem Rentenalter kann man sich bei uns im THW noch ehrenamtlich engagieren.
Muss ich eine bestimmte Mindestgröße haben?
Nein, bei uns gibt es keine Anforderung bezüglich der Körpergröße.
Kann ich auch als Frau zum THW?
Bei uns sind Menschen aller Altersgruppen und der verschiedenen Geschlechter herzlich Willkommen. Also JA, natürlich kannst Du auch als Frau, Mann oder Divers zu uns kommen.
Muss ich einen bestimmten Schulabschluss aufweisen?
Nein. Weder in den Jugendgruppen, noch bei den Aktiven wird ein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt.
Muss ich einen bestimmten (technischen) Beruf ausüben, um beim THW Helfer(in) werden zu können?
Nein. Ein gewisses Interesse an Technik und der Wunsch in einem Team zusammenzuarbeiten genügen völlig aus. Selbst wenn Du noch nie einen Hammer geschwungen haben solltest, alles erforderliche „Handwerkzeug“ erlernst Du bei uns in der Grundausbildung.
Was sollte ich als Anwärterin oder Anwärter aufweisen?
Du solltest aufgeschlossen, teamfähig, zuverlässig sein sowie Pünktlichkeit schätzen.
Wie werde ich überhaupt Helfer(in)?
Bis zu zwei Mal pro Jahr starten wir eine Grundausbildungsgruppe. Die Grundausbildung (GA) ist der Start einer jeden Helferin/ eines jeden Helfers ins THW-Leben. Hier erlenen alle das Grundhandwerkszeug für spätere Einsätze. Erst nach erfolgreich bestandener Grundausbildung wird man zur Helferin/ zum Helfer ernannt. Zuvor gilt man als Anwärter(in).
Welche Möglichkeiten habe ich nach meiner Ausbildung beim THW und wer informiert mich hierüber?
Nach erfolgreich absolvierter GA geht es in eine der Fachgruppen oder in einer Position im Stab weiter. Hier erfolgt dann die Basis II-Ausbildung. Über weitere Möglichkeiten wird Dich zu gegebener Zeit unser Ausbildungsbeauftragter Christian S. informieren. Er ist auch während der GA Dein Ansprechpartner Nummer Eins.
Nach welchen Kriterien wähle ich, den für mich geeigneten Ortsverband?
Dies ist eine komplexe Frage und eine allgemeine Antwort zu geben, fällt uns an dieser Stelle schwer. Gerne möchten wir Dir aber Anhaltspunkte geben, an denen Du Dich orientieren kannst. Die Aufzählung ist nicht nach Priorität sortiert, dies sollte jeder für sich selbst festlegen.
- Wie ist es mit der Fahrzeit/ Fahrstrecke zwischen dem OV und meinem Zuhause/ meiner Arbeitsstelle?
- Kann ich mir die Tätigkeit in einer der vorhandenen Fachgruppen vorstellen?
- Kann ich mir die Zusammenarbeit mit den Helferinnen und Helfern vor Ort vorstellen?
- Kann ich gewährleisten regelmäßig an den Diensten teilzunehmen?
Wie lange dauert die Ausbildung und findet das ganze nebenberuflich statt?
Die Grundausbildung umfasst rund 72 Zeitstunden. Diese werden bei uns zumeist an zwei Freitagen und einem Samstag pro Monat absolviert. Je nach Grundausbildung kann dies jedoch auch variieren. Insgesamt nimmt die Ausbildung als zwei Abende und einen gesamten Tag pro Monat über ca. sechs Monate hinweg ein.
Wie oft finden Dienste statt und in welchem Zeitrahmen?
Die Grundausbildung hat ihren eigenständigen Dienstplan.
Im regulären Dienst findet an einem Freitag pro Monat der „Technische Dienst“ und an einem Freitag und Samstag im Monat der „Ausbildungsdienst“ statt. Die Freitagsdienste finden bei uns immer von 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr statt.
Einen Samstag im Monat nutzen wir für größere und eher praktische Ausbildungsthemen, daher findet der Dienst im Zeitraum von Uhr statt.
Sonderdienste werden separat bekannt gegeben und abgeklärt.
Wie viele Einsätze im Jahr hat der Ortsverband?
Die Einsatzanzahl kann sehr variieren. Im Jahr 2018 haben die Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes acht Einsätze und sonstige technische Hilfeleistungen absolviert. Auch hierbei kann variieren, welche Mitglieder des Ortsverbandes eingesetzt werden. Bei manchen sonstigen Hilfeleistungen genügen bereits 4 Helferinnen und Helfer, bei anderen Einsätzen wird jede helfende Hand gebraucht. Oft können die „sonstigen technischen Hilfeleistungen“ auch im Vorfeld geplant werden. Pauschal lässt sich also keine konkrete Aussage treffen.
Muss ich meinem Arbeitgeber über meine Tätigkeit informieren?
Ja, denn Einsätze sind nicht auf eine bestimmte Uhrzeit beschränkt. Es kann also passieren, dass man als Helfer(in) seinen Arbeitsplatz verlassen muss, oder dass die einzuhaltende Ruhezeit nach einem Einsatz in die Arbeitszeit fällt. Dies ist vorher mit dem Arbeitgeber zu klären. Generell ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, seine(n) Arbeitnehmer(in) freizustellen, kann jedoch auch einen Antrag auf fortgewährte Leistung stellen, wodurch er das Geld wieder bekommt, welches er seinem Arbeitnehmer gezahlt hat, obwohl dieser nicht am Arbeitsplatz war.
Muss ich das Arbeitsamt von meiner Tätigkeit im THW informieren, wenn ich Arbeitslos bin?
Ja, auch hier muss entsprechend informiert werden. Anders als bei einem Arbeitgeber, hat das Arbeitsamt jedoch keinen Anspruch auf Auszahlung von fortgewährten Leistungen.