Vier Helferinnen und Helfer verzichteten am 15. Dezember 2018 auf einen Teil ihrer eigenen Weihnachtsfeier, um mit einem Boot das Fackelschwimmen zu begleiten. Dies stellt eine sogenannte „sonstige technische Hilfeleistung“ dar. Hierbei sollte sichergestellt werden, dass sofort Hilfe vor Ort ist, sollte es einen der Schwimmerinnen oder Schwimmern nicht gut gehen.
Eine „sonstige technische Hilfeleistung“ ist im THW dadurch gekennzeichnet, dass es hier zu einer Vereinbarung zwischen dem THW Ortsverband und einem Vertragspartner kommt. Hierbei kann dieser Vertragspartner sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Stiftungen) oder des Privatrechts (z.B. Firmen, eingetragene Vereine) sein. Darüber hinaus, darf die zu vereinbarende Hilfeleistung keiner der übrigen Kategorien der technischen Hilfeleistung (z.B. Amtshilfe) zugeordnet werden können.
Um 16:00 Uhr trafen sich die Helfer und bereiteten das Boot vor. Als es dunkel wurde, wurden die Schwimmer begleitet und letztlich auch das Feuerwerk bestaunt. Alles verlief ohne weitere Zwischenfälle, so dass dieser Einsatz schnell beendet werden konnte, um anschließend den Abend mit den anderen Kameradinnen und Kameraden ausklingen lassen zu können.