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Grundausbildung: THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes

Unsere Grundausbildungsgruppe bereitet sich eifrig auf Ihre Prüfung im Oktober vor. Am 15. August wurde das Thema „THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutz“ behandelt sowie praktisch am Kettenzug und Mehrzweckzug geübt.

Jeder unserer Helferanwärter hat sich natürlich bereits im Vorfeld über das THW informiert und verschiedene Informationen zu unseren Informationsveranstaltungen erhalten, jedoch ist nicht jedem bewusst, wann das THW nun eigentlich wie zum Einsatz kommt. Diese Thematik ist ein Teilgebiet des Lernabschnitt 1.

Neben den Einsatzoptionen lernen die Helferanwärter ihre Rechte und Pflichten kennen, die Struktur der Bundesanstalt im Gesamten sowie des Ortsverbandes vor Ort. Darüber hinaus wurde auch die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) des OVs und einzelner Fachgruppen betrachtet.

Obwohl dies eine rein theoretischer Lernabschnitt ist, bietet dieser viele Informationen rund um das Leben als Helfer in der Einsatzorganisation THW.

Dass dieses ehrenamtliche Engagement unserer Helfer nicht ohne die Arbeitgeber möglich ist, welche uns freistellen wurde auch thematisiert.

Zu guter Letzt wurden noch die THW Helfervereinigung und die Jugend e.V. vorgestellt.

Nach einem leckerem Mittagessen ging es schließlich an die Geräte.

Zuerst wurde ein Dreibock gebunden und aufgestellt, mit diesem konnte der Kettenzug eingesetzt werden, um ein Übungsgewicht anzuheben. Neben seiner Verwendung zum Ziehen und Heben von Lasten kann der Kettenzug auch zum Zurren von Geräten benutzt werden.

Im Anschluss wurde auch der Mehrzweckzug praktisch angewandt. Im direkten Zug kann mit diesem Gerät 16 kN Zugkraft durch eine Person aufgebracht werden. Zudem hat das Gerät verschiedenste Einsatzmöglichkeiten:

  • Waldarbeit – Fällen und Sichern von Bäumen,
  • Abrissarbeiten – Niederlegen von Bauwerken bzw. Bauwerksteilen,
  • Bergungsmaßnahmen – Bergen von Fahrzeugen, Anhängern u. Ä.,
  • Brückenbau – Abspannen oder Bewegen schwerer Brückenbauteile. 


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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