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Grundausbildung: Rechten und Pflichten eines Helfers

Hoch motiviert trafen sich alle Helferanwärter unserer derzeitigen Grundausbildungsgruppe am Freitag den 18. Januar um 18:00 Uhr. Thema des Tages „Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes“.

Theorie muss halt auch sein, doch die vielen neugierigen Fragen über die internen Strukturen sowie die Rechten und Pflichten eines jeden Helfers zeigten, dass dieses Thema genau so wichtig ist, wie die praktischen Einheiten.

Was ist das THW eigentlich? Welche Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz nimmt diese Hilfsorganisation eigentlich Wahr und was ist eigentlich Zivil- und Katastrophenschutz? Mit diesen Fragen startete die Gruppe in den Ausbildungsabend. Im Verlauf wurde nicht nur die Struktur des THWs erläutert, sondern auch, die interne Struktur im Ortsverband dargelegt.

Der zweite Teil des Abends befasste sich mit vielen weiteren Fragestellungen, wie z. B.: „Welche Rechten und Pflichten hat eine Helferin bzw. ein Helfer im THW eigentlich?“ und „Wie wichtig ist es, den Arbeitgeber frühzeitig über die Mitgliedschaft im Technischen Hilfswerk zu informieren?“. „Welche Möglichkeiten habe ich diesbezüglich und was sollte ich dabei beachten?“.

Nachdem dann auch die Theoriefragen zum Thema einmal betrachtet wurden, war auch dieser Ausbildungsabend zu Ende. Weiter geht es am Samstag den 26. Januar, an dem ein gemeinsamer Ausbildungsdienst mit unseren aktiven Helfern stattfinden wird.


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