Der/Die stellvertretende Helfersprecher/in

Der/Die stellvertretende Helfersprecher/in wird ebenfalls durch eine Wahl aller Helferinnen und Helfer eines Ortsverbandes bestimmt. Die zur Wahl stehenden Personen müssen Volljährig und mindestens bereits zwei Jahre im THW aktiv sein. Wahlberechtigt sind dabei alle Helferinnen und Helfer, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Ortsbeauftragte, stellvertretende Ortsbeauftragte sowie Einheitsführer/innen dürfen sich nicht zur Wahl aufstellen lassen.

Ein/e stellvertretende/r Helfersprecher/in ist für fünf Jahre gewählt, kann ihr/sein Amt jedoch auch Vorzeitig abgeben.

Er/Sie vertritt im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem/ der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/-innen. Bei Abwesenheit des Helfersprechers bzw. der Helfersprecherin ist der/die stellvertrende Helfersprecher/in Mitglied des Ortsausschusses und berät den/die Ortsbeauftragte im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen sowie Aktionen. Auch die Vorstände der örtlichen Helfervereinigung e.V. sowie der Ortsjugend e.V. können sich Rat einholen. Bei der Berufung und Abberufung von Funktionen wie z.B. Ortsbeauftragte, stellvertretende Ortsbeauftragte, Einheitsführer/innen, Unterführer/innen und Ortsjugendbeauftragten wirkt der/die Helfersprecher/in mit. Da es auch im Ortsverband mal zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann, kann hier der/die Helfersprecher/in als Schlichter tätig werden.

Persönlich sollte der/die stellvertretende Helfersprecher/in ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit, Objektivität und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Für die Berufung sind keine besonderen fachlichen Kompetenzen erforderlich, das THW bietet jedoch verschiedene Lehrgänge zur Unterstützung und Weiterbefähigung an.

 

Reiner Hees